Unfallservice

Unfallgutachten und Unfallinstandsetzung

Unfallgutachten

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie nach § 249 BGB das Recht auf die Erstattung aller Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustands entstanden sind. Dazu gehört ebenfalls ein Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl, selbst wenn die gegnerische Partei bereits einen Gutachter beauftragt hat.

 

Unfallinstandsetzung

Karosseriearbeiten, Lackierarbeiten und Ersatzteile.

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